Über das Projekt QuartierPflege

  • Die QuartierPflege möchte eine pflegerische Grundversorgung aller ermöglichen. Durch den Pflegenotstand sind Pflegedienste überlastet, eine angemessene Pflege der Menschen mit Bedarf ist nicht mehr möglich und genau hier springt die QuartierPflege ein.

    Das bedeutet: Die QuartierPflege will Lücken schließen, die im aktuellen Pflegesystem entstanden sind, damit Menschen die Pflege bekommen, die sie benötigen.

  • Um die Lücken im Pflegesystem zu verringern setzt die QuartierPflege auf zwei Ziele:

    1. Übernehmen Nachbar*innen einfache Pflege-Tätigkeiten und entlasten die Pflegefachkräfte und Angehörigen.

    2. Werden Menschen durch die QuartierPflege für den Pflege-Beruf angesprochen und so können neue Fachkräfte gewonnen werden.

  • Angestoßen wurde die QuartierPflege vom Verein Gesellschaft für Gemeinsinn e.V. aus Leipzig und ist nun eine Kooperation aus unterschiedlichen Partner*innen.

    Als QuartierPflege kooperieren:

    • Die Gesellschaft für Gemeinsinn (GfG)

    • Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB)

    • Die Caritas

    • Die Pflegeversicherung AOK Plus

    • Der Betreuungsdienst ABE Zuhause

    Außerdem involviert ist das Sozialamt, sowie verschiedene Akteur*innen eines Quartiers, wie zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheken, Physiotherapien.

  • Die QuartierPflege richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf, ihre Angehörigen und die sie betreuenden Nachbar*innen.

  • Die Leistungen der QuartierPflege werden aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert:

    Im Pflegeversicherungsgesetz sind Gelder vorgesehen, die nicht abgerufen werden. Mit diesen Geldern werden die Kosten der QuartierPflege gedeckt. Menschen mit Pflegegrad müssen daher nichts extra zahlen.

    Die Umsetzung des Pilot-Projekts in Leipzig wird finanziell unterstützt von:

    • der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB)

    • dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    • der Robert-Bosch-Stiftung

    • der Software AG – Stiftung

    • der Heidehof Stiftung

  • Für die Organisation der anfallenden Aufgaben, gibt es in jedem Quartier das Fall-Management der QuartierPflege.

    Dort werden Termine koordiniert, Einsätze von Nachbar*innen geplant und zwischen allen Beteiligten vermittelt.

  • Mit Fragen und Anliegen können Sie sich immer an das Fall-Management der QuartierPflege wenden.

    Sie können Sich außerdem jederzeit per Telefon, E-Mail oder durch Nutzung von Sprechzeiten an das Büro der ABE Zuhause wenden:

    Telefon: 0341 90968331

    Adresse: Gustav-Adolf-Str. 10, 04105 Leipzig

    Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9 - 15 Uhr

  • Seit 2018 wird an der QuartierPflege gearbeitet. Es haben über 100 Kooperationspartner*innen mitgeholfen, die QuartierPflege zu dem zu machen, was sie heute ist. Das waren Pflegekräfte von verschiedenen Pflegediensten, Angehörige und Menschen mit Pflegebedarf, sowie die LWB und wissenschaftliche Arbeitsgruppen.

    In 2019 wurde ein vorläufiges Modell getestet und seit 2021 haben wir begonnen, die QuartierPflege in zwei Pilot-Projekten in Leipzig zu testen.

  • Es gibt viele Ansätze in diese Richtung, doch ein Projekt der gleichen Art gab es bisher noch nicht. Zuerst haben wir ähnliche Ideen erforscht; das, was nicht gut funktioniert hat, haben wir gestrichen. Die wirkungsvollen Elemente haben wir dann zu einer Idee kombiniert: die QuartierPflege.

    Diese positiven Aspekte sind:

    • Viele Akteur*innen und Interessengruppen eines Quartiers in die QuartierPflege einbeziehen,

    • die pflegenden Nachbar*innen angemessen entlohnen und

    • konsequentes und geduldiges Erforschen wie die QuartierPflege nachhaltig von Erfolg gekrönt ist.

  • Wir sind überzeugt, dass die Rahmenbedingungen so gut sind, dass einige Nachbar*innen von Anfang an mitmachen werden. Von dort aus werden sich die Vorteile rumsprechen und wie mit einem Domino-Effekt werden weitere interessierte Menschen angezogen.

 

Bei der QuartierPflege mitmachen

  • Das Unterstützungsangebot der QuartierPflege richtet sich vor allem an:

    • Ältere Menschen mit körperlichen und/oder zunehmenden geistigen Einschränkungen

    • Menschen jeden Alters mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen

  • Grundsätzlich können alle Menschen im Rahmen der QuartierPflege Unterstützung erhalten, die einen Pflegebedarf haben.

    Damit alle Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden können, ist allerdings ein Pflegegrad notwendig. Liegt kein Pflegegrad vor, können die Menschen mit Pflegebedarf als Selbstzahlende Unterstützung erhalten.

  • Die QuartierPflege kooperiert in Leipzig bereits mit der ABE Zuhause und der Caritas. Menschen die von diesen Diensten versorgt werden, können einfach die zusätzliche QuartierPflege erhalten. Grundsätzlich können aber alle Menschen mit Pflegebedarf QuartierPflege erhalten. Dies kann direkt mit dem Fall-Management der QuartierPflege geklärt werden.

  • Damit die QuartierPflege lebendig und divers bleibt, können Nachbar*innen zwischen 14 und 80 Jahren mitmachen. Wir von der QuartierPflege schauen ganz genau, wer welche Tätigkeiten übernehmen kann.

  • Im Alter zwischen 14 und 80 Jahren können alle mitmachen. Für die Aufgaben, die übernommen werden, gibt es vorbereitende Schulungen. Dort lernen Sie alles, was wichtig ist, um sicher und gut Unterstützung zu leisten.

    Grundsätzlich sollten Sie Lust an sozialem Engagement, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Empathie mitbringen.

  • Grundsätzlich gilt je näher, desto besser.

    Aber es sind alle Interessierten willkommen an der QuartierPflege mitzuwirken, auch unabhängig Ihrer Wohnlage.

  • Die unterstützenden Nachbar*innen können den zeitlichen Aufwand selbst bestimmen.

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten bei der QuartierPflege mitzumachen:

    • 2 bis 4 Stunden pro Woche, unverbindlich, ehrenamtlich

    • 2 bis 10 Stunden pro Woche, unverbindlich, gewerblich

    • 4 bis 8 Stunden pro Woche, verbindlich, angestellt im Minijob

    • 8 bis 40 Stunden pro Woche, verbindlich, angestellt in Teil- bis Vollzeit

 

Was ändert sich konkret für mich mit der QuartierPflege?

  • Die QuartierPflege ist zusätzlich zu Ihrer ambulanten Pflege. Wir besprechen uns mit Ihrem Pflegedienst und teilen die Aufgaben auf:

    Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft werden von Nachbar*innen im Rahmen der QuartierPflege übernommen.

    Alltagsbegleitung kann sein:

    • Begleitung außer Haus, Individuelle Beschäftigung, Mahlzeiten zubereiten und verzehren, Gedächtnistraining, Gruppenaktivitäten, Gymnastik

    Hauswirtschaft kann sein:

    • Fenster putzen, Wäsche, Beheizen und Lüften, Einkaufen, Wohnraum reinigen, Bettwäsche wechseln, Versorgung von Haustieren.

  • Nein. Die komplexen Tätigkeiten der Grund-, Behandlungs- und Krankenpflege bleiben bei den ambulanten Diensten und ausgebildeten Fachkräften.

  • Die Pflege wird gleichzeitig durch Nachbar*innen und ambulante Dienste getragen. Dabei entsteht viel Positives:

    • Die Möglichkeiten der Betreuung werden umfangreicher, vielfältiger und intensiver.

    • Der soziale Kontakt zu anderen nimmt zu, mehr Kontakt zu vertrauten Menschen im Alltag

    • Aktive Teilhabe am Leben in Ihrem Quartier

    • Entlastung für Angehörige, die Sie derzeit möglicherweise bereits unterstützen

 

Finanzielles: Wer bezahlt wen?

  • Die angemessene Entlohnung der pflegerischen Unterstützung ist ein Kernbestandteil der QuartierPflege. Die genaue Bezahlung richtet sich danach, welche Aufgaben übernommen werden. Das klären Sie dann im Detail mit uns in der zentralen Koordinationsstelle.

  • Hauptfinanzierungsquelle ist die gesetzlich geregelte Zahlung durch die Pflegeversicherung (siehe 1.5.).

    Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbeitrag von 125€ genutzt werden. Insbesondere für ehrenamtliche und gewerbliche Beschäftigungsverhältnisse kann dieser Entlastungsbeitrag genutzt werden, er ist aber nicht alleinige Finanzierungsmöglichkeit.

  • Nein. Die Bezahlung der Unterstützung durch Nachbar*innen erfolgt wie bei professionellen Pfleger*innen durch den entsprechenden Pflegedienst.

    Haben Sie allerdings noch keinen Pflegegrad, können Sie als Selbstzahlende Unterstützung durch die QuartierPflege erhalten.

  • Die erbrachten Stunden und Tätigkeiten der Nachbar*innen werden dokumentiert und dann zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht.

 

Detailfragen Kontakt/Organisatorisches

  • Die lokale Koordinationsstelle ist die Vertretung der QuartierPflege im Quartier. Sie ist das Herzstück der QuartierPflege in Ihrem Quartier und zentrale Schnittstelle zwischen allen Beteiligten der QuartierPflege und die direkte Anlaufstelle für Fragen, bei Problemen, Unsicherheiten oder anderen Anliegen rund um die QuartierPflege.

  • An dieser Stelle koordinieren wir alle Aufgaben der QuartierPflege, die in einem Quartier anfallen.

    Das sind zum Beispiel:

    • Individuelle Beratung und Kontakt zwischen den pflegenden Nachbar*innen, dem Pflegedienst, den Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige

    • Unterstützung bei Fragen zu Verträgen oder Finanziellem

    • Vorbereitung und Organisation von Schulungen, Terminabsprachen oder der Vernetzung vor Ort

    • Qualitätskontrolle der QuartierPflege

  • Wenn Sie mal kurzfristig absagen müssen, werden die Aufgaben im Netzwerk einfach neu verteilt.

  • Wenn Sie Interesse haben, bei uns mitzumachen und uns kontaktiert haben, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Wir klären zunächst Fragen und Vertragliches und organisieren dann Kennenlern-Treffen.

    Die ersten Schritte für Menschen mit Pflegebedarf sind:

    1. Absprache der gewünschten Tätigkeiten, Vorstellungen und individuelle Bedürfnisse

    2. Anpassung/Ergänzung der Pflegeverträge in Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Pflegedienst

    3. Organisation von Kennenlern-Treffen mit Nachbar*innen

    4. Verabredung zu ersten Unterstützungstätigkeiten mit Nachbar*innen

    Die ersten Schritte für Nachbar*innen sind:

    1. Absprache der zeitlichen Kapazitäten und möglicher Tätigkeitsbereiche

    2. Ausarbeitung von Arbeitsverträgen

    3. Organisation von Kennenlern-Treffen mit Nachbar*innen und Pflegebedürftigen

    4. Verabredung zu ersten Unterstützungs-Tätigkeiten bei Pflegebedürftigen

  • Selbstverständlich lernen Sie sich erst kennen.

    Das Netz an Nachbar*innen um Sie oder Ihre Angehörige mit Pflegebedarf wird langsam aufgebaut, sodass Zeit ist, sich besser kennen zu lernen und eine Beziehung aufzubauen.

    Außerdem:

    • Kommen nur so viele Nachbar*innen dazu, wie tatsächlich benötigt werden.

    • Können Sie oder Ihre Angehörigen mit Pflegebedarf selbstständig entscheiden, ob sie von einer bestimmten Person gepflegt werden wollen oder nicht.

    Wenn Sie sich unwohl fühlen, können Sie das ohne Probleme mit Ihrer lokalen QuartierPflege Koordinationsstelle besprechen.

  • Selbstverständlich kann eine Zusammenarbeit auch wieder beendet werden. Sowohl Menschen mit Pflegebedarf, wie auch Nachbar*innen müssen nichts tun, was sie nicht wollen.

    Melden Sie sich mit allen Bedenken bei uns, dann finden wir eine gemeinsame Lösung.

  • Wenn die Tätigkeiten in der Wohnung der zu unterstützenden Menschen stattfinden, werden die Nachbar*innen durch die Person selbst rein gelassen.

  • Die Idee ist es, ein Netzwerk von jeweils 3 bis 6 Personen um eine Person mit Pflegebedarf herum zu organisieren.

    So ist bei Ausfall einer Person Ersatz gewährleistet. Außerdem kann damit sichergestellt werden, dass alle notwendigen Aufgaben erledigt werden, ohne Einzelne zu überfordern.

 

Qualitätskontrolle und Sicherheitsbedenken

  • Wir haben ein eigenes Qualitätsmanagement.

    Das heißt, es gibt:

    • Schulungen für unterstützende Nachbar*innen

    • Befragungen der Menschen mit Pflegebedarf,

    • Besuche vor Ort,

    • Kontakt mit Angehörigen, Freund*innen oder anderen Nachbar*innen und Bekannten

    • Austausch mit dem Pflegedienst

    • Möglichkeit der Rückmeldung, Beschwerde oder Kritik direkt an uns oder Ihren Pflegedienst

  • Die Nachbar*innen werden durch unsere lokale Koordinationsstelle in Ihrem Quartier:

    ausgesucht

    • vorab geschult

    • können von Ihnen bewertet werden

    So wollen wir die höchstmögliche Verlässlichkeit für alle Beteiligten garantieren.

  • Zögern Sie nicht, sich mit allen Problemen und Bedenken direkt an uns zu wenden. Das Fall-Management der QuartierPflege ist für Sie da, um Ihren Sorgen Gehör zu schenken und sich um eine gemeinsame Lösung zu kümmern.

  • Wir nehmen alle Bedenken ernst und setzen auf ein sorgsames Kennenlernen aller Beteiligten. Durch langsames Kennenlernen können Sie nach und nach eine Beziehung aufbauen und Sie müssen keine Fremden in Ihre Wohnung lassen.

    Außerdem haben Sie immer das Recht, selbst zu entscheiden, wer zu Ihnen kommen darf und wer nicht.

    Eine Möglichkeit wäre auch, nach erstem Kennenlernen erst einmal nur Aktivitäten außerhalb Ihrer Wohnung zu vereinbaren (z. B. Einkaufen, Begleitung zu Terminen außer Haus, gemeinsame Aktivitäten im Quartier).

 

Zusammenhänge QuartierPflege, Pflegedienste, LWB, Nachbar*innen und Angehörige

  • Die QuartierPflege ergänzt die professionelle Pflege und schließt Lücken, die durch den aktuellen Notstand an Pflegefachkräften entstanden sind.

    Engagierte Nachbar*innen entlasten Angehörige und professionelle Pflegedienste, indem sie Teile von deren Aufgaben übernehmen. Für eine gute Abstimmung untereinander, arbeitet die QuartierPflege eng mit der professionellen Pflege zusammen.

  • Die QuartierPflege kooperiert ganz eng mit Ihrem Pflegedienst. Der Pflegedienst bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten, die QuartierPflege kommt einfach hinzu.

    Zwischen allen drei Beteiligten (Ihnen selbst, dem Pflegedienst und der QuartierPflege) gibt es eine genaue Abstimmung, wer welche Pflegeleistungen übernimmt. So ermöglichen wir zusammen eine umfassende und gut aufeinander abgestimmte Versorgung.

  • Nein. Es sollen keinesfalls professionelle Kräfte durch Hilfskräfte ersetzt werden.

    In der QuartierPflege geht es vor allem um eine Erweiterung des aktuellen Pflege-Angebots. So wollen wir die professionellen ambulanten Dienste entlasten, damit sich diese auf die komplexeren, pflegerischen Aufgaben fokussieren können.

  • Gibt es eine gesetzliche Betreuung für den Menschen mit Pflegebedarf, so ist diese Person unsere Ansprechpartner*in. Mit dieser Person klären wir dann alle Fragen zur QuartierPflege.

  • Die Angehörigen von Menschen mit Pflegebedarf können für uns Ansprechpartner*innen sein, an die wir uns zum Beispiel bei Fragen wenden.

    Angehörige können natürlich auch in der Rolle als unterstützende Nachbar*in teilnehmen und so für die Aufgaben, die sie ohnehin übernehmen, im Rahmen der QuartierPflege bezahlt werden.

    Grundsätzlich kann die QuartierPflege aber für Angehörige eine Entlastung bedeuten, weil sie durch das Netzwerk mehr Unterstützung erfahren.

  • Wie bei anderen Verträgen, zum Beispiel mit dem Pflegedienst, entscheidet die Person mit Pflegebedarf selbst.

    Wenn Sie als Mensch mit Pflegebedarf einverstanden sind, können Ihre Angehörigen natürlich mit in die QuartierPflege involviert werden.

    Grundsätzlich freuen wir uns natürlich über Hinweise von Ihnen als Angehörige, damit wir gemeinsam die Pflege Ihrer Angehörigen mit Pflegebedarf verbessern können.

 

Detailfragen Rechtliches: Verträge, Versicherung und Datenschutz

  • Zwischen Ihnen und dem Pflegedienst wird ein angepasster Pflegevertrag geschlossen, in dem auch die QuartierPflege geregelt ist.

    Das müssen Sie nicht alleine machen. Dabei unterstützen wir Sie natürlich und sind dafür in engem Kontakt mit Ihrem Pflegedienst.

  • Ja. Sie als pflegende Nachbar*in schließen einen Vertrag ab, indem geregelt wird, welche Tätigkeiten und wie viele Stunden Sie bei der QuartierPflege übernehmen.

    Die genaue Ausgestaltung des Vertrages hängt davon ab, in welcher Form Sie bei der QuartierPflege mitarbeiten – ob ehrenamtlich, gewerblich, Teil- oder Vollzeitangestellt.

  • Die datenrelevanten Akteure – die LWB, die Caritas, ABE Zuhause und die Gesellschaft für Gemeinsinn e.V. – erklären ausdrücklich, dass alle gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz eingehalten werden.

  • Haftpflichtversichert ja.

    Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit gilt die generelle Unfallversicherung im Ehrenamt. Bei anderen Arbeitsverhältnissen sind die Nachbar*innen ganz normal durch den Arbeitsvertrag unfallversichert.

  • Die Haftung ist in den Verträgen mit den Pflegediensten geregelt.

  • Das Fall-Management wird bei jungen Nachbar*innen ein besonderes Augenmerk auf deren Wohlergehen haben und mit besonderer Sorgfalt die ausgeübten Tätigkeiten auf die Gewährleistung des Jugendschutzes hin überprüfen. Außerdem darf entsprechend Jugendschutz nur eine begrenzte Anzahl an Stunden gearbeitet werden.